Krankengymnastik ist eine physiotherapeutische Maßnahme, die darauf abzielt, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers zu fördern, wiederherzustellen oder zu erhalten. Sie wird oft zur Rehabilitation nach Verletzungen, Operationen oder bei chronischen Erkrankungen des Bewegungsapparates (z. B. Rückenschmerzen, Arthrose) eingesetzt. Ziel ist es, Schmerzen zu lindern, die Mobilität zu verbessern und die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern.
1. Anamnese und Befunderhebung
Zu Beginn erfolgt ein ausführliches Gespräch, bei dem die Beschwerden, Vorerkrankungen und das Ziel der Therapie besprochen werden.
Der Physiotherapeut führt eine körperliche Untersuchung durch, z. B. Analyse der Haltung, Beweglichkeit, Muskelkraft und Schmerzpunkte.
Darauf basierend wird ein individueller Behandlungsplan erstellt.
2. Aufwärmphase
Ziel ist es, die Muskulatur zu lockern, die Durchblutung zu fördern und den Körper auf die Übungen vorzubereiten.
Dies kann durch leichte Übungen (z. B. Mobilisation) oder passive Techniken (z. B. Wärmebehandlung) erfolgen.
3. Hauptphase der Behandlung
In der Hauptphase steht die aktive und/oder passive Förderung der Bewegungsfähigkeit im Mittelpunkt. Zu den typischen Techniken gehören:
Aktive Übungen:
Krafttraining: Zur Kräftigung geschwächter Muskulatur, z. B. durch gezielte Widerstandsübungen.
Beweglichkeitstraining: Zur Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit, z. B. durch Dehnübungen.
Koordinationstraining: Übungen, die die Zusammenarbeit zwischen Muskeln und Nervensystem verbessern.
Stabilisation: Training des Gleichgewichts und der Körperhaltung, z. B. durch Übungen auf instabilen Unterlagen (Therapiekreisel, Balance Pad).
Passive Techniken:
Dehnung: Der Therapeut dehnt gezielt Muskeln oder Gelenkstrukturen.
Mobilisation: Gelenke oder Wirbelsäulensegmente werden vorsichtig bewegt, um ihre Funktion zu verbessern.
Massagen: Zur Lockerung der Muskulatur und Schmerzlinderung.
Atemtherapie (bei Bedarf):
Besonders wichtig bei Atemwegserkrankungen (z. B. COPD). Der Therapeut hilft, die Atemmuskulatur zu stärken und die Atmung zu verbessern.
4. Integration in den Alltag
Der Patient wird angeleitet, die erlernten Übungen auch zu Hause durchzuführen.
Der Therapeut gibt Tipps, wie Bewegungsabläufe im Alltag verbessert oder Fehlbelastungen vermieden werden können.
5. Abschluss und Nachbesprechung
Am Ende der Behandlung wird die Sitzung reflektiert: Wie hat der Patient die Übungen empfunden? Gab es Fortschritte oder Schwierigkeiten?
Es wird ein Ausblick gegeben, welche Übungen weitergeführt oder intensiviert werden sollten.
Um eine Verordnung für Krankengymnastik zu erhalten, ist zunächst ein Arztbesuch erforderlich. Der Arzt untersucht dabei die Beschwerden, stellt eine Diagnose und entscheidet, ob eine physiotherapeutische Behandlung notwendig ist. Wenn dies der Fall ist, stellt er eine Verordnung aus, auf der die Behandlungsart, die Anzahl der Einheiten und die Diagnose vermerkt sind. Mit dieser Verordnung kann der Patient eine Physiotherapie-Praxis seiner Wahl aufsuchen und dort einen Termin vereinbaren. In der Regel werden die Kosten für die Krankengymnastik von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wobei der Patient lediglich eine geringe Zuzahlung leisten muss.
Krankengymnastik darf ausschließlich von ausgebildeten und staatlich anerkannten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Diese Fachkräfte verfügen über die notwendige Qualifikation, um individuell angepasste Behandlungen basierend auf der ärztlichen Verordnung umzusetzen.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Email für allgemeine Fragen oder Terminanfragen.